Hier haben wir die häufigsten Fragen für Sie zusammengefasst:

 Wie kann ich bei energy4u Energie beziehen?

Ganz einfach!

Unsere Prozesse sind übersichtlich strukturiert und der Aufwand sehr gering. Entscheiden Sie sich in unserem Tarifrechner einfach für den zu Ihnen passenden Privat- oder Geschäftskundentarif. Nach der Bestellung kümmern wir uns um alles Weitere wie Versorgerwechsel, Kündigung beim bisherigen Anbieter und alle sonstigen Schritte.

 Kann meine Firma auch von energy4u beliefert werden?

 Ob Privat- oder Geschäftskunde –

jeder kann einfach zu energy4u wechseln. Unseren Geschäftskunden unterbreiten unsere Key Account-Manager gerne ein individuelles Angebot. Senden Sie einfach eine E-Mail an Keyaccout@energy4u.de oder rufen Sie uns an unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 - 78 78 708.

 Wie lange dauert es, bis ich von energy4u beliefert werden kann? 

Der Lieferbeginn

ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Sind Sie vor Kurzem umgezogen? Dann können Sie unseren Ökostrom meist direkt erhalten. Ansonsten richtet sich der Lieferbeginn nach der vertraglichen Kündigungsfrist bei Ihrem bisherigen Energieversorger und der Bearbeitungszeit des örtlichen Netzbetreibers.

 Was passiert mit meinem Ökostrom* wenn ich umziehe?

Ihr Strom zieht einfach mit Ihnen um.

Geben Sie uns über den Umzugsservice alle wichtigen Informationen wie neue Wohnadresse, neue Zählernummer etc. und wir kümmern uns um den Rest.

 Wie setzt sich meine Rechnung zusammen?

Eine Verbrauchsabrechnung enthält zahlreiche Informationen, die nicht immer leicht auseinanderzuhalten sind.
Nachfolgend erhalten Sie eine „Lese- und Erklärhilfe“:

 

  • Rechnungsüberblick (Seite 1)
    • Kundennummer: Die Kundennummer finden Sie auf dem Rechnungsüberblick (Seite 1) oben rechts. Durch die Kundennummer können wir Sie eindeutig identifizieren.
    • Spalte „Letzte Abrechnung“: Waren Sie sparsamer im Verbrauch als im Vorjahr? Aus dem Vergleich der Angaben zur letzten Abrechnung mit der aktuellen Abrechnung, sehen Sie auf den ersten Blick, ob sich Ihr Verbrauchsverhalten verändert hat.
    • Spalte „Aktuelle Abrechnung“: Hier finden Sie den Verbrauch innerhalb des angegebenen Abrechnungszeitraums.
    • Spalte „Gesamtbetrag (Netto/Brutto)“: Dies ist die Summe für den angegebenen Abrechnungszeitraum. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Umsatzsteuer für Strom in Höhe von 19 %. Der Nettobetrag plus Umsatzsteuer ergibt den Gesamtbetrag.
    • Infofeld „Künftiger Abschlag“: Auf Basis des aktuellen Verbrauchs werden die Abschlagsbeträge für das kommende Verbrauchsjahr prognostiziert und ermittelt. Die jeweiligen Fälligkeitstermine sind ebenfalls aufgeführt.

 

  • Stromabrechnung Teil 1 (Seite 2)
    • Spalte „Vertragsart“: Ihr Stromtarif im Abrechnungsjahr.
    • Spalte „Messgerät“: Hier sehen Sie Ihre abgerechnete Zählernummer, zwecks zu einem speziellen Messgerät.
    • Spalte „Zeitraum“: Für diesen Zeitraum wurde Ihre Abrechnung erstellt. Bei Änderungen von Preisen, Steuern und Angaben sowie bei Ihnen übermittelten Zwischenzählerständen wir der Verbrauch entsprechend aufgeteilt.
    • Spalte „Stand“: Hier finden Sie die für die Verbrauchsabrechnung berücksichtigten Zählerstände. Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Fußnoten zur Ablesung. Wurde kein Zählerstand angegeben ist dies ebenfalls vermerkt. In diesem Fall wird der Zählerstand nach gesetzlichen Vorgaben berechnet.
    • Spalte „Verbrauch“: Die Differenz der Zählerstände ergibt den aktuellen Verbrauch. Der Wandlerfaktor findet nur bei großen Gewerbezählern Anwendung und braucht bei Haushaltszählern nicht beachtet werden und wird daher mit 0 angegeben.
    • Spalte „Arbeitspreis“: Der Arbeitspreis ist der Verbrauch x Preis (Energie = kWh) inkl. Steuern und Angaben vor Umsatzsteuer.
    • Spalte „Grundpreis“: Der Grundpreis für den Vertrag pro Jahr ist dort umgerechnet auf den aktuellen Abrechnungszeitraum. Dabei beinhaltet der Verrechnungs-/Messpreis die Kosten für Rechnungsstellung, Zählermiete und Gewährleistung einer einwandfreien Messung. Der Leistungspreis deckt die Kosten für die ständige Lieferbereitschaft.
    • Spalte „Summe“: Hier sehen Sie die Gesamtkosten aus Arbeits- und Grundpreis für die Energieart und den Abrechnungszeitraum. Die anfallende Umsatzsteuer ist gesondert ausgewiesen.

 

  • Stromabrechnung Teil 2 (Seite 2)
    • Spalte „Stromsteuer“: Die Stromsteuer wird nach dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform erhoben. Damit soll die Energie maßvoll verteuert werden, um Anreize zu schaffen, Energie zu sparen und ressourcenschonende Produkte nachzufragen.
    • Spalte „Erneuerbare Energie Gesetz (EEG)“: Hiermit wir die Förderung von z.B. Wind-/Sonnenenergie unterstützt. Es ist gesetzlich vorgeschrieben aus diesen Anlagen Energie zu einem Mindestpreis abzunehmen und weiterzubelasten.
    • Spalte „Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)“: Hiermit werden Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert, die zur Senkung der CO2-Emisionen beitragen. Es ist gesetzlich vorgeschrieben aus diesen Anlagen Energie zu einem Mindstpreis abzunehmen und weiterzuverrechnen.
    • Spalte „StromNEV-Umlage (Netzgeltverordnung)“: Das produzierende Gewerbe kann eine Entlastung der Netznutzungsentgelte beantragen. Die Einbußen bei den Einnahmen der Netzbetreiber werden mit dieser Umlage auf die Endkunden verteilt.
    • Spalte „Konzessionsabgabe“: Aus dem Konzessionsvertrag mit der Kommune ergeben sich Kosten für die Nutzung von öffentlichen Wegen, um Leitungen zu verlegen und zu betreiben. Dieses Entgelt wird direkt an die Kommune weitergeleitet.
    • Spalte „Netznutzung“: Diese deckt die Kosten für Betrieb, Pflege und Instandhaltung des Stromnetzes. Dieses Entgelt wird direkt an den Netzbetreiber weitergeleitet.
    • Spalte „Messstellenbetrieb / Messung / Abrechnung“: Dies sind die Kosten des Netz- bzw. Messstellenbetreibers für die Zählermiete, die Messung sowie die netzseitige Abrechnung. Diese Kosten sind in unserem Grundpreis enthalten.
    • Spalte „Ihre Vertragsdaten“: An dieser Stelle finden Sie zusätzliche wichtige Daten bezüglich Vertragslaufzeiten und Kündigungsregelungen.
    • Spalte „Zählpunktbezeichnung“: Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig. Die sogenannte Zählpunktbezeichnung existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden alle relevanten Messdaten erfasst und die Bezeichnung dient zur eindeutigen Identifikation der Messstelle.

 Was ist das energy4u Kundenportal und wie kann ich mich registrieren?

Im energy4u-Kundenportal können Sie bequem, sicher und einfach Ihr Kunden- und Vertragsdaten online einsehen und verwalten. Ob Zählerstände, Abschlagszahlungen, Kontaktdaten oder Kosteninformationen: Alle wichtigen Daten können Sie hier jederzeit rund um die Uhr einsehen, erfassen und ändern – schnell und unkompliziert. Zudem können Sie bspw. Abschläge ändern oder eine Zwischenabrechnung erstellen.

 Wie kann ich meinen Zählerstand übermitteln? 

Sie können Ihren Zählerstand ganz einfach über unser Online Kundenportal übermitteln. Einfach unter "Zählerstandsmeldung" Ihre Kundennummer und Zählernummer eintragen, neuen Wert übermitteln und fertig!

Gerne können Sie uns auch eine E-Mail an kundenservice@energy4u senden oder uns unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 - 78 78 708 anrufen.

 

 Wann muss ich meinen Zähler ablesen?

In der Regel reicht es, wenn Sie einmal im Jahr Ihren Zählerstand ablesen. Dies ist wichtig, um zu wissen, wie viel Strom  Sie tatsächlich verbraucht haben. So zahlen Sie auch nur so viel, wie Sie verbrauchen. Wenn die Jahresabrechnung ansteht, bekommen Sie von uns eine Nachricht, dass wir Ihren aktuellen Zählerstand benötigen.

Ein zusätzliches Ablesen und Übermitteln des Zählerstands wird außerdem benötigt bei

  • einem Umzug,
  • einem Tarifwechsel,
  • einer Neuanmeldung,
  • oder einer Kündigung.

 Was sind Netzentgelte und welchen Einfluss haben steigende Netzentgelte auf  den Strompreis?

Netzentgelte werden für den Transport von Energie bezahlt. Im Fall der Netzentgelte für Gas gibt es die großen Übertragungsnetz-Transportleitungen, die den Strom von den Erzeugungsanlagen durch ganz Deutschland in die Städte und Gemeinden transportieren. Das sind sozusagen die Stromautobahnen. Der mit hoher Spannung in den Übertragungsnetzen transportierte Strom gelangt über Stromnetze mit geringerer Spannung bis zu den Verbrauchern. Dafür wird er in eine niedrigere Spannung transformiert. Um den Bau und den Betrieb der Stromleitungen zu finanzieren, zahlen alle Kunden Netzentgelte. Diese werden pro genutzte Kilowattstunde in der Stromrechnung berechnet.

 

Die Netzentgelte werden von den Netzbetreibern errechnet und von der Bundesnetzagentur genehmigt. Es handelt sich um einen staatlich regulierten Teil des Energiepreises. Sie sind neben den Beschaffungs- und Vertriebskosten und den staatlichen Umlagen und Steuern ein wesentlicher Preisbestandteil an Ihrem Energiepreis.

Wir haben keinen Einfluss auf die Höhe der Netzentgelte. Eine Erhöhung muss von uns in den Gesamtpreis einkalkuliert und weitergegeben werden.

Ihre Frage konnte hier nicht beantwortet werden? 

Dann kontaktieren Sie gerne unser Serviceteam unter der Tel.-Nr. 0800 - 87 87 708 oder schicken eine E-Mail an kundenservice@energy4u.de.

Rechtliche Erläuterungen (Sternchentext):

*Unser Ökostrom stammt zu 100% aus europäischen Wasserkraftanlagen und ist mit dem ok Power Siegel (Stand 2025) ausgezeichnet.